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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
NETsystems Business Computer & Service GmbH
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der NETsystems Business Computer & Service GmbH, FN 329930t, Premstätter Straße 165, A-8054 Seiersberg-Pirka, im Folgenden NETsystems genannt, und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Etwaige, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend
2. Angebote und Preise
Angebote von NETsystems sind freibleibend. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat der Zulieferfirmen reicht. Angebote werden zu aktuellen Tagespreisen der Lieferanten erstellt. Die endgültigen Preise stehen erst bei der Auftragsvergabe fest. Im Falle wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle, Wechselkurse und sonstige Abgaben ist NETsystems berechtigt, die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Somit kann zwischen Angebot und Auftrag eine Preisdifferenz entstehen. Sollte diese Gesamtsumme höher als beim Angebot liegen, wird der Käufer darüber informiert. Preissenkungen seitens der Lieferfirma werden an den Käufer weitergegeben. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der bestellten Ware zustande. Da die Produktbeschreibungen der Hersteller und der Großhändler übernommen werden, gelten geringe Abweichungen von den Produktangaben, soweit sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind, als genehmigt.
3. Zahlungsbedingungen
Die von NETsystems ausgestellten Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne jegliche Abzüge zu bezahlen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Zinsen für Unternehmer entsprechend dem UGB vereinbart.
Werden Mängel vom Käufer geltend gemacht, so berechtigt dies den Käufer zur Zurückbehaltung des vereinbarten Kaufpreises nur, wenn die gelieferte Ware zum bedungenen Gebrauch überhaupt nicht verwendbar ist. Bestehen Mängel, ist der Käufer berechtigt, einen Teilkaufpreis höchstens bis zum Wert der Mangelhebung zurückzubehalten.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NETsystems. Im Fall des Zahlungsverzuges ist NETsystems berechtigt, die gelieferten Waren auf Kosten des Käufers jederzeit abzuholen. Der Käufer ist dabei zur Herausgabe verpflichtet. Sollten die Waren durch unsachgemäße Behandlung an Wert verloren haben, ist der Käufer zu einer Ersatzzahlung in Höhe des Wertverlusts verpflichtet.
5. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware.
Käufer haben offensichtliche Mängel bzw. Fehlbestände unverzüglich, jedoch spätestens 5 Tage ab Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung anzuzeigen.
Mängel werden in angemessener Frist von zwei Wochen behoben, wobei der Käufer NETsystems unentgeltlich unterstützt, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendigen Informationen erteilt, insbesondere Fehler in reproduzierbarer Weise dokumentiert, und die zu Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Verletzt der Käufer seine Rügeobliegenheit oder seine Mitwirkungspflicht bei der Mängelhebung, verliert er seine Ansprüche. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung. Können Mängel innerhalb der angeführten Frist nicht behoben werden, hat der Käufer NETsystems schriftlich eine angemessene Nachfrist zur endgültigen Mängelbehebung zu setzen. Behebt NETsystems auch innerhalb dieser Nachfrist die gerügten Mängel nicht, so hat der Käufer das Recht, für den mangelhaften Teil der Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
Ist die Mängelrüge unberechtigt, hat der Käufer die bei der vermeintlichen Fehlersuche angefallenen Kosten zu bezahlen. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Käufer zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen sind vom Käufer zu bezahlen. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Käufer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
6. Haftung
NETsystems haftet für Schäden bis zu einer Höhe von 50% des Nettobetrages des jeweiligen Auftrags, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter oder leitenden Angestellten verursacht werden.
Ein Schadenersatz für Verzögerungen bei der Umsetzung des Auftrages ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Ersatz für Aufwände und Kosten des Käufers für die Feststellung und im Zusammenhang mit der Kommunikation von Schäden ist ausgeschlossen.
Zur Vermeidung von Datenverlusten ist der Käufer verpflichtet, vor oder bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur, alle Daten zu sichern.
Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten, nachdem der Käufer Kenntnis vom Schaden erlangte, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr ab Eintritt des (Primär)Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.
7. Rücktritt
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von NETsystems ist der Käufer berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Käufer daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von NETsystems liegen, entbinden NETsystems von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
Stornierungen durch den Käufer sind nur mit schriftlicher Zustimmung von NETsystems möglich. Ist NETsystems mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, die nachweislich erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu verrechnen.
8. Vor-Ort-Service-Zusagen des Herstellers
Vor-Ort-Service-Zusagen für Server-/Computersysteme, Peripherie und Komponenten sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. Wurde keine spezielle Vereinbarung zwischen dem Käufer und NETsystems getroffen, ist die beanstandete Ware direkt beim Hersteller bzw. Lieferanten zu reklamieren. Die Serviceleistungen von NETsystems beschränken sich auf Installation von Betriebssystemen und Applikationen, Eingrenzung und Behebung von Softwareproblemen, Hilfe bei infizierten Systemen (Viren, Malware), Beratung und Verkauf von Hard- und Software sowie Beratung für die Anschaffung eines Internetanschlusses.
9. Software
Für von NETsystems mitgelieferte und installierte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
10. Remotesupport
Sofern ein Remotesupport zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde gilt nachstehendes:
Für Remotesupportstunden gelten die gleichen Richtlinien wie für Arbeitseinsätze vor Ort. Es liegt im Ermessen der NETsystems, ob eine Problemstellung per Remotesupport behandelt wird.
11. Wertsicherung
Die vereinbarten Stundensätze und Wartungsgebühren werden auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Tariflohnindex mit Basis des bei Vertragsabschluss gültigem Index (= 100%) wertbezogen, oder auf einen an seine Stelle tretenden Index. Wird kein Nachfolgeindex mehr verlautbart, ist eine entsprechende Berechnung durch NETsystems vorzunehmen. Die Festsetzung des Index wird am Ende des Jahres durchgeführt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
12. Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und die Vertragspartner halten fest, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des jeweiligen Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt autonomes österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für Streitigkeiten wird ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von NETsystems vereinbart.
AGB
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